Ausschreibung »Step to step to town-twinning«

Die slowenische Kontaktstelle für das Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« ruft Vertreter/innen von Kommunen zur Teilnahme an einem viertägigen Studienaufenthalt in Ljublana auf. Anmeldefrist: 30.05.2013

Weitere Informationen

Eingestellt am 13.05.2013


Auswahlergebnisse

Die EACEA hat auf Ihrer Internetseite die Liste der Projekte veröffentlicht, die im Rahmen von Aktion 1, Maßnahme 1.1, (Bürgerbegegnungen) für eine Förderung ausgewählt wurden (Frist 01.02.2013).

Weitere Informationen

Eingestellt am 06.05.2013


Partnergesuche

Suchen Sie noch einen Projektpartner? Auf unserer Internetseite verweisen wir auf Partnergesuche von Kommunen, Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen aus anderen Ländern. Gerne leiten wir auch Ihr Partnergesuch an Kontaktstellen-Kollegen in ganz Europa weiter.

Weitere Informationen

Eingestellt am 10.12.2012



Häufige Fragen zum Programm EfBB

Ausführliche Informationen zum Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« finden Sie im Leitfaden. Bei Unklarheiten oder offenen Fragen rufen Sie uns gerne an (0228/201 67 21) oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@kontaktstelle-efbb.de.

Was fördert das Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger«?

Das Programm fördert in vielfältiger Weise Kommunen, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit ihren Aktivitäten zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft beitragen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Weitere Informationen

Welche Länder nehmen am Programm teil?

Gemeinnützige Organisationen, Kommunen und regionale Verwaltungen mit eigenen Rechtsstatus aus folgenden Ländern können im Rahmen des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« einen Antrag stellen bzw. an Projekten teilnehmen:

  • 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kroatien
  • Republik Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien

Auf der Internetseite der EACEA finden Sie eine Übersicht zum aktuellen Stand der teilnehmenden Länder. 

Sind Teilnehmer/innen aus Drittländern / Nicht-EU-Ländern förderfähig?

Förderfähig sind nur Personen aus den am Programm teilnehmenden Ländern (s.o). Personen aus Drittländern/ Nicht-EU-Ländern können an Ihrem Vorhaben teilnehmen, müssen jedoch anderweitig finanziert werden. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Der Antragsteller und seine Partner müssen eine eigene Rechtsform haben, je nach Aktion oder Fördermaßnahme, in welcher der Antrag auf Förderung gestellt werden soll, entweder als Körperschaften des öffentlichen Rechtes oder als gemeinnützige Organisationen der Zivilgesellschaft. Zu den Organisationen der Zivilgesellschaft gehören im Verständnis der EU Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, Schulen und Universitäten, Organisationen aus dem Bereich der Freiwilligentätigkeit und des Amateursports u.a.

Einzelpersonen können keine Anträge stellen.

Können Kommunen nur mit ihren offiziellen Partnerstädten Projekte durchführen?

Aktion 1 (Maßnahmen 1.1 und 1.2) fördert den Austausch im Rahmen von Städtepartnerschaften. Gemeint sind damit verbriefte Kooperation zwischen Kommunen, d.h. es muss keine formale Städtepartnerschaft im engeren Sinne vorliegen. Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Kommunen kann auch historische, wirtschaftliche, touristische oder andere Hintergründe haben.

Sind Landkreise im Rahmen von Aktion 1, Maßnahme 1.1 antragsberechtigt?

Nein, Landkreise können keine Förderung von Bürgerbegegnungen (Aktion 1, Maßnahme 1.1) beantragen. 

Können zeitgleich Förderanträge für das gleiche Projekt im Programm EfBB und einem anderen EU-Förderprogramm eingereicht werden?

Ja, Sie können parallel mehrere Anträge für das gleiche Projekt bei der EU einreichen. Sie müssen aber darauf achten, dass es nicht zu einer Doppelfinanzierung kommt. Wenn Sie also eine Bewilligung für eines der Programme erhalten, sind Sie verpflichtet, weitere evtl. bewilligte Zuschüsse abzulehnen.  

Werden Reisekosten der Teilnehmer/innen extra bezuschusst?

Mit dem neuen Pauschalsystem seit dem 01.03.2011 werden die Reisekostenzuschüsse für Bürgerbegegnungen nicht extra berechnet. Die Projektpartner entscheiden über die Verwendung des Förderbetrags der EU und ob ein Reisekostenzuschuss aus diesem Betrag an die Gäste ausgezahlt wird.

Können parallel Anträge in Aktion 1, Maßnahme 1.1 und Maßnahme 1.2 gestellt werden?

Ja, Kommunen können parallel Anträge für eine Bürgerbegnung und ein Projekt zur thematischen Netzwerkbildung zwischen Partnerstädten einreichen, wenn es sich um zwei unterschiedliche, klar voneinander getrennte Vorhaben handelt. 

nach oben

Vom Projektantrag bis zur Auszahlung des Förderbetrags: Wie läuft das?

  • Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen ...

... ist im Falle des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« der Programmleitfaden. Hier finden Sie alle Antragsfristen und wichtige Informationen, die zur Beantragung eines Zuschusses benötigen.
Das Antragsformular ist meistens ca. sechs Wochen vor der Antragsfrist auf der Internetseite der EACEA abrufbar (siehe Anträge stellen). Für Betriebskostenzuschüsse wird jedoch jährlich ein gesonderter Aufruf veröffentlicht.

  • Projektauswahl:

Nach der Einreichung der Antragsunterlagen beginnt der Auswahlprozess, der 14 - 16 Wochen dauert. Die Auswahlergebnisse werden im vierten Monat nach Ablauf der Einreichfrist bekanntgegeben. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie hier.

  • Durchführung des Projekts:

Wird Ihr Projekt bewilligt, haben Sie je nach Aktion und Maßnahme 12, 18 oder 24 Monate Zeit, um Ihr Projekt vorzubereiten, umzusetzen und abzuschließen.

  • Abschlussbericht:

Spätestens acht Wochen nach Beendigung des Projekts müssen Sie einen Abschlussbericht bei der EACEA eingereicht haben. Die Vorlage für den Bericht finden Sie auf der der Internetseite der EACEA (siehe Anträge stellen).

  • Überprüfung des Berichts durch die EACEA und Auszahlung:

Die EACEA hat sich selbst eine Frist von 45 Tagen gesetzt, um den Bericht zu prüfen. Sollten keine Rückfragen auftreten oder Unklarheiten bestehen, wird dem Projektträger nach Ablauf dieser Frist, die gesamte oder anteilige Fördersumme ausgezahlt.

Beispiel für den Zyklus eines Projekts der Aktion 2, Maßnahme 3 und der Aktion 4


Häufige Fragen zur Projektkonzeption

Was ist mit der »europäischen Dimension« eines Projektes gemeint?

Die Europäische Union fördert nur Vorhaben, die einen eindeutig erkennbaren europäischen Mehrwert erbringen. Dies gilt für alle EU-Programme, also wird auch bei der Prüfung Ihres Antrags gefragt, welchen zusätzlichen Nutzen Ihr Projekt für die EU leistet. Dieser entsteht durch europäische Themen, die Sie behandeln, und durch die internationale Kooperation zwischen Ihnen und Ihren Partnern.

Weitere Erläuterungen zur »Europäischen Dimension« finden Sie hier.


Häufige Fragen zur Antragsstellung

Wo finde ich das Antragsformular?

Für Projekt- und Betriebskostenzuschüsse gibt es unterschiedliche Formulare. Sie werden auf der Internetseite der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zum Herunterladen bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt über mehrere Dokumente, die wir Ihnen nicht zusenden, sondern die Sie auf der genannten Internetseite finden. Den Link zu den Antragsformularen, dem »User-Guide«, der wichtige Informationen zum Ausfüllen des Antrags bereithält, sowie Empfehlungen zur Vorgehensweise finden Sie auf unserer Internetseite in der Rubrik »Anträge stellen« unter Formulare.

Gibt es den User-Guide auf deutsch?

Das Dokument gibt es nur in englischer Sprache, aber die darin beschriebenen Vorgänge werden zusätzlich mit Bildern dargestellt, die zum Verständnis beitragen. Auch der digitale Übermittlungsprozess ist schrittweise beschrieben.Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem Ausfüllen des e-Formulars den »User-Guide« anzuschauen. Es handelt sich hierbei um eine Art »technische Gebrauchsanweisung« mit Hintergrundinformationen und wichtigen Hinweisen zum Antragsformular.  

Weitere Informationen                                                                                                                                                                   

Wie arbeite ich mit dem Antragsformular?

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Ausfüllen des Antragsformulars finden Sie hier.

Gibt es Vorgaben für die Höchstsätze von Personalkosten, Honorare, Hotelkosten etc.?

Für Honorare und Personalkosten gelten marktübliche Preise. Die EU macht hier keine Vorgaben. Für die Abrechnung von Reisekosten (Fahrt, Übernachtung, Tagegelder) gilt das Bundesreisekostengesetz.


Häufige Fragen zur Projektdurchführung

Wo finde ich das Programmlogo?

Das Logo finden Sie auf der Internetseite der EACEA. Außerdem sind Sie verpflichtet in jeder Veröffentlichung oder in Verbindung mit Maßnahmen, für die die Finanzhilfe verwendet wird, auf den Beitrag der Europäischen Union hinzuweisen. Hierfür sollten Sie folgende Formulierung verwenden:

»Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.«

Muss ich die EACEA über Änderungen im Projektablauf informieren?

Alle Änderungen in der Projektplanung sollten Sie der EACEA schriftlich mitteilen, bzw. um Genehmigung bitten, z.B. zeitliche Verschiebungen, Raumänderungen. In der Regel stellen diese Änderungen kein Problem dar. Bei Veränderungen, die Auswirkungen auf Budget oder Qualität des Projektes haben können, wie z.B. weniger Teilnehmer/innen als ursprünglich angegeben oder der Ausfall eines Partners, müssen Sie auf jeden Fall eine Genehmigung der EACEA einholen, denn möglicherweise stellt dies den Zuschuss in Frage. Die Kontaktadressen finden Sie auf der Internetseite der EACEA.

Wo finde ich den Abschlussbericht?

Die Vorlagen für den Abschlussbericht sowie für die Teilnehmerlisten werden auf der Internetseite der EACEA zum Herunterladen bereitgestellt. Den Link zu den Formularen finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich »Anträge stellen« unter Formulare.

nach oben


Häufige Fragen zum Auswahlverfahren

Wann erfahre ich die Auswahlergebnisse?

Die Antragsteller werden in der Regel im Laufe des vierten Monats nach Ablauf der Antragsfrist über das Auswahlergebnis informiert. Die Listen mit dem ausgewählten Projekten werden zunächst auf der Internetseite der EACEA veröffentlicht. Danach erhalten erfolgreiche Antragsteller per Post eine Zuschussentscheidung. Antragsteller, deren Anträge nicht ausgewählt wurden, werden schriftlich mit einer kurzen Begründung über die Ablehnung in Kenntnis gesetzt.

Warum dauert die Auswahl der zu fördernden Projekte so lange?

Die EACEA hat selbst festgelegt, dass sie im Laufe des vierten Monats nach Ablauf der Antragsfrist über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Dieser Zeitraum wird benötigt, um alle Anträge auszuwerten. Das Auswahlverfahren umfasst drei Stufen:

  • 1. Stufe: Die EACEA prüft die Förderfähigkeit

Die Projektanträge werden daraufhin überprüft, ob sie die im Programmleitfaden für jede Maßnahme beschriebenen Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllen.

  • 2. Stufe: Externe Experten bewerten die Anträge

Externe Sachverständige bewerten die Qualität der förderfähigen Anträge im Hinblick auf die Ziele des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« und des Vorhabens. Die Projektvorschläge werden anhand der im Programmleitfaden (S. 20-22) genannten qualitativen und quantitativen Vergabekriterien, (z.B. Europäischer Mehrwert, Qualität der Partnerschaft, Qualität der geplanten Aktivitäten und Nachhaltigkeit) beurteilt.

  • 3. Stufe: Auswahlkomittee aus EACEA und DG COMM

Ein Auswahlkomittee, das sich aus Vertreter/innen der EACEA und der Generaldirektion Kommunikation zusammensetzt, erörtert die Bewertung der Experten und erstellt eine Liste der Projektanträge, die für eine Förderung vorgeschlagen werden.

Bei Aktion 1, Maßnahme 1.2 (Vernetzung von Partnerstädten) und Aktion 2, Maßnahmen 1 und 2 (Betriebskostenzuschüsse für Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände, Netzwerke etc.) ist vor der endgültigen Entscheidung ein Anhörungsverfahren im Programmausschuss, der aus Vertreter/innen der am Programm teilnehmenden Länder besteht, und im Europäischen Parlament vorgesehen (Programmleitfaden, S. 22).

Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte treffen die Europäische Kommission und die EACEA.

Daraufhin folgt die Benachrichtigung über die Vergabeentscheidungen. Die Antragsteller werden informiert, ob ihr Antrag erfolgreich war oder nicht.

nach oben


Häufige Fragen zur Zukunft des Programms EfBB nach 2013

Wird das Programm EfBB nach 2013 fortgesetzt?

Die Diskussion um eine Fortsetzung des Programms nach 2013 läuft bereits seit 2010. Die Europäische Kommission sucht hierbei den Dialog mit Fachleuten und Begünstigten, u.a. haben in diesem Kontext zwei Consultations Meetings mit ca. 120 Teilnehmer/innen stattgefunden. Die Europäische Kommission hat desweiteren eine Online-Befragung zur Zukunft des Programms durchgeführt und Studien in Auftrag gegeben. Die Europäische Kommission hat am 14.12.2011 den Vorschlag für das neue Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« für die Laufzeit von 2014 bis 2020 verabschiedet. Auf unserer Internetseite im Bereich Zukunft des Programms EfBB finden Sie weitere Informationen dazu.      

nach oben