Ausschreibung »Step to step to town-twinning«
Die slowenische Kontaktstelle für das Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« ruft Vertreter/innen von Kommunen zur Teilnahme an einem viertägigen Studienaufenthalt in Ljublana auf. Anmeldefrist: 30.05.2013
Eingestellt am 13.05.2013
Auswahlergebnisse
Die EACEA hat auf Ihrer Internetseite die Liste der Projekte veröffentlicht, die im Rahmen von Aktion 1, Maßnahme 1.1, (Bürgerbegegnungen) für eine Förderung ausgewählt wurden (Frist 01.02.2013).
Eingestellt am 06.05.2013
Partnergesuche
Suchen Sie noch einen Projektpartner? Auf unserer Internetseite verweisen wir auf Partnergesuche von Kommunen, Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen aus anderen Ländern. Gerne leiten wir auch Ihr Partnergesuch an Kontaktstellen-Kollegen in ganz Europa weiter.
Eingestellt am 10.12.2012
Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften
Maßnahme 1.1
Gerade Städtepartnerschaften bieten eine gute Basis für transnationale Begegnungen und den direkten Austausch von Erfahrungen zu vielfältigen Themen von europäischem Interesse. Ziel dieser Maßnahme ist es, viele Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen und mit unterschiedlichen sozialen und/oder beruflichen Zusammenhängen aus den Partnerstädten zusammenzubringen, um sie zur Auseinandersetzung mit der EU und den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen in Europa anzuregen.
Antragsberechtigte:
Städte, Gemeinden und Partnerschaftsvereine sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Auftrag von Kommunen handeln, mit Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Länder.
Die teilnahmeberechtigten Länder sind:
- die 27 EU-Mitgliedstaaten
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Kroatien
- Mazedonien
- Montenegro
- Serbien
Einreichfristen:
Für Bürgerbegegnungen gibt es drei Einreichfristen pro Jahr. Eine aktuelle Übersicht der Termine finden Sie in unserem Kalender.
Teilnahmebedingungen:
- bestehende oder angebahnte Partnerschaft, sowie anders geartete Kooperationsbeziehungen zwischen den beteiligten Kommunen
- mind. zwei Kommunen/Partner aus unterschiedlichen, teilnahmeberechtigten Ländern
- Bürgerbegegnung muss in einem der teilnahmeberechtigten Länder stattfinden
- mind. 25 Teilnehmer/innen aus den eingeladenen Kommunen
Finanzierung:
- Zuschuss mind. 5.000 Euro, max. 25.000 Euro
Hier finden Sie eine Übersicht der Pauschalsätze, aus der hervorgeht, in welcher Höhe Sie eine Förderung für Ihre Bürgerbegegnung beantragen können.
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Kriterien finden Sie im Programmleitfaden (S. 35-39).
Beispiele von Bürgerbegegnungen deutscher Antragsteller, die von der EU gefördert wurden, finden Sie auch in der Broschüre »Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa«.


