Ausschreibung »Step to step to town-twinning«
Die slowenische Kontaktstelle für das Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« ruft Vertreter/innen von Kommunen zur Teilnahme an einem viertägigen Studienaufenthalt in Ljublana auf. Anmeldefrist: 30.05.2013
Eingestellt am 13.05.2013
Auswahlergebnisse
Die EACEA hat auf Ihrer Internetseite die Liste der Projekte veröffentlicht, die im Rahmen von Aktion 1, Maßnahme 1.1, (Bürgerbegegnungen) für eine Förderung ausgewählt wurden (Frist 01.02.2013).
Eingestellt am 06.05.2013
Partnergesuche
Suchen Sie noch einen Projektpartner? Auf unserer Internetseite verweisen wir auf Partnergesuche von Kommunen, Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen aus anderen Ländern. Gerne leiten wir auch Ihr Partnergesuch an Kontaktstellen-Kollegen in ganz Europa weiter.
Eingestellt am 10.12.2012
Vernetzung von Partnerstädten
Maßnahme 1.2
Mit dieser Maßnahme unterstützt die Europäische Kommission Veranstaltungen wie Konferenzen und Workshops, die zur Bildung von thematischen Netzwerken zwischen den Partnerstädten beitragen. Ziel ist es, eine langfristige Zusammenarbeit zwischen den Kommunen aufzubauen.
Antragsberechtigte:
Städte, Gemeinden, Kreise und regionale Behörden, Partnerschaftsvereine sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Auftrag von Kommunen handeln, mit Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Länder.
Die teilnahmeberechtigten Länder sind:
- die 27 EU-Mitgliedstaaten
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Kroatien
- Mazedonien
- Montenegro
- Serbien
Einreichfristen:
Für die Unterstützung von thematischen Vernetzungsaktivitäten im Rahmen von Städtepartnerschaften gibt es zwei Einreichfristen im Jahr. Eine aktuelle Übersicht der Termine finden Sie in unserem Kalender.
Teilnahmebedingungen:
Im Rahmen des Projekts müssen:
- mind. drei Veranstaltungen (Konferenzen, Workshops, Treffen o.Ä.) umgesetzt werden;
- mind. vier Partner aus unterschiedlichen, teilnahmeberechtigten Ländern, davon mind. einer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, beteiligt sein.
Ein Projekt muss:
- mind. 30 eingeladene Teilnehmer/innen umfassen;
- innerhalb der max. Projektdauer von 24 Monaten umgesetzt und abgeschlossen werden.
Finanzierung:
- feste Pauschalsätze in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmer/innen und der Dauer der Begegnung
- Pauschalbetrag für Kommunikationsmittel
- feste Pauschalsätze in Abhängigkeit von der Anzahl der Projektpartner und der Laufzeit des Projekts
- Zuschuss insgesamt: mind. 10.000 Euro, max. 150.000 Euro
Hier finden Sie eine Übersicht der Pauschalsätze, aus der hervorgeht, in welcher Höhe Sie eine Förderung beantragen können.
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Kriterien finden Sie im Programmleitfaden (S. 39-42).
Beispiele von Vernetzungsprojekten deutscher Antragsteller, die von der EU gefördert wurden, finden Sie auch in der Broschüre »Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa«.


