Auswahlergebnisse für Bürgerbegegnungen veröffentlicht

Die EACEA hat die Ergebnisse der Auswahl von Projektanträgen im Rahmen der Aktion 1, Maßnahme 1.1 (Bürgerbegegnungen) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Alle Antragsteller werden schriftlich von der EACEA informiert.

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Eingestellt am 15.05.2012


Auswahlergebnisse für Netzwerke zwischen Partnerstädten veröffentlicht

Die EACEA hat die Ergebnisse der Auswahl von Projektanträgen im Rahmen der Aktion 1, Maßnahme 1.2 (Netzwerke zwischen Partnerstädten) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Alle Antragsteller werden schriftlich von der EACEA informiert.

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Eingestellt am 16.05.2012


Antragsformulare für Bürgerbegegnungen verfügbar

Das Online-Antragsformular eForm für Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften (Aktion 1, Maßnahme 1.1) kann auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) heruntergeladen werden. Antragsfrist ist der 01.06.2012

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Eingestellt am 07.03.2012


Antragsformulare für Bürgerprojekte verfügbar

Das Online-Antragsformular eForm für Bürgerprojekte (Aktion 1, Maßnahme 2.1) kann auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) heruntergeladen werden. Antragsfrist ist der 01.06.2012

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Eingestellt am 07.03.2012


Antragsformulare für Flankierende Maßnahmen verfügbar

Das Online-Antragsformular eForm für Flankierende Maßnahmen (Aktion 1, Maßnahme 2.2) kann auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) heruntergeladen werden. Antragsfrist ist der 01.06.2012

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Eingestellt am 07.03.2012


Antragsformulare für Erinnerungsprojekte

Das Online-Antragsformular eForm für Erinnerungsprojekte (Aktion 4) kann auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) heruntergeladen werden. Antragsfrist ist der 01.06.2012.

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Eingestellt am 13.04.2012


Vortrag »Das Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger«

15.06.2012, Bocholt

Im Anschluss an eine allgemeine Vorstellung des Programms wird die Mitarbeitern der KS EfBB insbesondere auf die Fördermöglichkeiten im Rahmen von Bürgerbegegnungen und Vernetzung von Partnerstädten eingehen.

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Eingestellt am 10.05.2012


Konsultation der Europäischen Kommission zu Bürgerrechten

Bis zum 09.09.2012 können sich Bürger/innen an einer öffentlichen Konsultation der Kommission beteiligen, in der sie nach Hindernissen bei der Ausübung ihrer Unionsbürgerrechte befragt werden. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für einen Bericht, der im Mai 2013 veröffentlicht werden soll.

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Eingestellt am 10.05.2012


Vorschlag für künftiges Programm EfBB (2014-2020)

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für das künftige Bürgerschaftsprogramm veröffentlicht.

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Eingestellt am 19.12.2011


Vernetzung von Partnerstädten

Maßnahme 1.2

Mit dieser Maßnahme unterstützt die Europäische Kommission Veranstaltungen wie Konferenzen und Workshops, die zur Bildung von thematischen Netzwerken zwischen den Partnerstädten beitragen. Ziel ist es, eine langfristige Zusammenarbeit zwischen den Kommunen aufzubauen.

Antragsberechtigte:

Städte, Gemeinden, Kreise und regionale Behörden, Partnerschaftsvereine sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Auftrag von Kommunen handeln, mit Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Länder (27 Mitgliedstaaten, Albanien, Kroatien, Mazedonien)

Einreichfristen:

Für die Unterstützung von thematischen Vernetzungsaktivitäten im Rahmen von Städtepartnerschaften gibt es zwei Einreichfristen im Jahr. Eine aktuelle Übersicht der Termine finden Sie in unserem Kalender.


Teilnahmebedingungen:

  • Umsetzung von mind. drei Veranstaltungen ( Konferenzen, Workshops, Treffen o.Ä.)
  • mind. vier Partner aus unterschiedlichen, teilnahmeberechtigten Ländern, davon mind. einer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat
  • mind. zwei Kommunen müssen durch eine bestehende oder angebahnte Städtepartnerschaft verbunden sein
  • mind. 30 eingeladene Teilnehmer/innen, die mind. 30% aller TN bei jeder Veranstaltung ausmachen
  • max. Projektdauer: 24 Monate

Finanzierung:

  • feste Pauschalsätze in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmer/innen und der Dauer der Begegnung
  • Pauschalbetrag für Kommunikationsmittel
  • feste Pauschalsätze in Abhängigkeit von der Anzahl der Projektpartner und der Laufzeit des Projekts
  • Zuschuss insgesamt: mind. 10.000 Euro, max. 150.000 Euro

Hier finden Sie eine Übersicht der Pauschalsätze, aus der hervorgeht, in welcher Höhe Sie eine Förderung beantragen können.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Kriterien finden Sie im Programmleitfaden (S. 40-44) und im Korrigendum (S. 2-3).