Auswahlergebnisse für Bürgerbegegnungen veröffentlicht

Die EACEA hat die Ergebnisse der Auswahl von Projektanträgen im Rahmen der Aktion 1, Maßnahme 1.1 (Bürgerbegegnungen) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Alle Antragsteller werden schriftlich von der EACEA informiert.

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Eingestellt am 15.05.2012


Auswahlergebnisse für Netzwerke zwischen Partnerstädten veröffentlicht

Die EACEA hat die Ergebnisse der Auswahl von Projektanträgen im Rahmen der Aktion 1, Maßnahme 1.2 (Netzwerke zwischen Partnerstädten) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Alle Antragsteller werden schriftlich von der EACEA informiert.

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Eingestellt am 16.05.2012


Antragsformulare für Bürgerbegegnungen verfügbar

Das Online-Antragsformular eForm für Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften (Aktion 1, Maßnahme 1.1) kann auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) heruntergeladen werden. Antragsfrist ist der 01.06.2012

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Eingestellt am 07.03.2012


Antragsformulare für Bürgerprojekte verfügbar

Das Online-Antragsformular eForm für Bürgerprojekte (Aktion 1, Maßnahme 2.1) kann auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) heruntergeladen werden. Antragsfrist ist der 01.06.2012

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Eingestellt am 07.03.2012


Antragsformulare für Flankierende Maßnahmen verfügbar

Das Online-Antragsformular eForm für Flankierende Maßnahmen (Aktion 1, Maßnahme 2.2) kann auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) heruntergeladen werden. Antragsfrist ist der 01.06.2012

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Eingestellt am 07.03.2012


Antragsformulare für Erinnerungsprojekte

Das Online-Antragsformular eForm für Erinnerungsprojekte (Aktion 4) kann auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) heruntergeladen werden. Antragsfrist ist der 01.06.2012.

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Eingestellt am 13.04.2012


Vortrag »Das Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger«

15.06.2012, Bocholt

Im Anschluss an eine allgemeine Vorstellung des Programms wird die Mitarbeitern der KS EfBB insbesondere auf die Fördermöglichkeiten im Rahmen von Bürgerbegegnungen und Vernetzung von Partnerstädten eingehen.

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Eingestellt am 10.05.2012


Konsultation der Europäischen Kommission zu Bürgerrechten

Bis zum 09.09.2012 können sich Bürger/innen an einer öffentlichen Konsultation der Kommission beteiligen, in der sie nach Hindernissen bei der Ausübung ihrer Unionsbürgerrechte befragt werden. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für einen Bericht, der im Mai 2013 veröffentlicht werden soll.

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Eingestellt am 10.05.2012


Vorschlag für künftiges Programm EfBB (2014-2020)

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für das künftige Bürgerschaftsprogramm veröffentlicht.

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Eingestellt am 19.12.2011


Flankierende Maßnahmen für Städtepartnerschaften

Maßnahme 2.2

Mit dieser Maßnahme fördert die Europäische Kommission Projekte, die Kommunen bei der Pflege und beim Ausbau ihrer Städtepartnerschaften unterstützen. Ziel dieser Förderung ist es, Strukturen aufzubauen, die Kommunen bei der Partnersuche, der Themenwahl, der Finanzierung und dem Erfahrungsaustausch behilflich sind.

Antragsberechtigte:

Verbände bzw. Zusammenschlüsse lokaler Behörden oder gemeinnützige Organisationen mit Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Länder (27 Mitgliedstaaten, Albanien, Kroatien, Mazedonien)


Einreichfrist:

Für die Unterstützung von flankierenden Maßnahmen im Rahmen von Städtepartnerschaften gibt es eine Einreichfrist im Jahr. Eine aktuelle Übersicht der Termine finden Sie in unserem Kalender.


Teilnahmebedingungen:

  • mind. zwei Partner aus unterschiedlichen, teilnahmeberechtigten Ländern, davon mind. einer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat
  • Aktivitäten müssen in einem der teilnahmeberechtigten Länder stattfinden
  • Umsetzung von mind. zwei Veranstaltungen
  • Dauer max. 12 Monate

Finanzierung: 

  • auf der Grundlage eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans
  • Zuschuss min. 30.000 Euro, max. 100.000 Euro
  • max. 60% der förderfähigen Kosten
  • Es ist eine Vorfinanzierung von 50% des Gesamtzuschusses vorgesehen.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Kriterien finden Sie im Programmleitfaden (S. 47-49).