Auswahlergebnisse für Bürgerbegegnungen veröffentlicht

Die EACEA hat die Ergebnisse der Auswahl von Projektanträgen im Rahmen der Aktion 1, Maßnahme 1.1 (Bürgerbegegnungen) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Alle Antragsteller werden schriftlich von der EACEA informiert.

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Eingestellt am 15.05.2012


Auswahlergebnisse für Netzwerke zwischen Partnerstädten veröffentlicht

Die EACEA hat die Ergebnisse der Auswahl von Projektanträgen im Rahmen der Aktion 1, Maßnahme 1.2 (Netzwerke zwischen Partnerstädten) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Alle Antragsteller werden schriftlich von der EACEA informiert.

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Eingestellt am 16.05.2012


Antragsformulare für Bürgerbegegnungen verfügbar

Das Online-Antragsformular eForm für Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften (Aktion 1, Maßnahme 1.1) kann auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) heruntergeladen werden. Antragsfrist ist der 01.06.2012

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Eingestellt am 07.03.2012


Antragsformulare für Bürgerprojekte verfügbar

Das Online-Antragsformular eForm für Bürgerprojekte (Aktion 1, Maßnahme 2.1) kann auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) heruntergeladen werden. Antragsfrist ist der 01.06.2012

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Eingestellt am 07.03.2012


Antragsformulare für Flankierende Maßnahmen verfügbar

Das Online-Antragsformular eForm für Flankierende Maßnahmen (Aktion 1, Maßnahme 2.2) kann auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) heruntergeladen werden. Antragsfrist ist der 01.06.2012

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Eingestellt am 07.03.2012


Antragsformulare für Erinnerungsprojekte

Das Online-Antragsformular eForm für Erinnerungsprojekte (Aktion 4) kann auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) heruntergeladen werden. Antragsfrist ist der 01.06.2012.

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Eingestellt am 13.04.2012


Vortrag »Das Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger«

15.06.2012, Bocholt

Im Anschluss an eine allgemeine Vorstellung des Programms wird die Mitarbeitern der KS EfBB insbesondere auf die Fördermöglichkeiten im Rahmen von Bürgerbegegnungen und Vernetzung von Partnerstädten eingehen.

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Eingestellt am 10.05.2012


Konsultation der Europäischen Kommission zu Bürgerrechten

Bis zum 09.09.2012 können sich Bürger/innen an einer öffentlichen Konsultation der Kommission beteiligen, in der sie nach Hindernissen bei der Ausübung ihrer Unionsbürgerrechte befragt werden. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für einen Bericht, der im Mai 2013 veröffentlicht werden soll.

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Eingestellt am 10.05.2012


Vorschlag für künftiges Programm EfBB (2014-2020)

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für das künftige Bürgerschaftsprogramm veröffentlicht.

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Eingestellt am 19.12.2011


Betriebskostenzuschüsse für Vereine, Verbände und Netzwerke

Maßnahme 2

Organisationen der Zivilgesellschaft können einen Zuschuss zu ihren laufenden Kosten beantragen, um ihre Aktivitäten auf europäischer Ebene sicherstellen zu können. Sie können eine einjährige oder eine mehrjährige Förderung beantragen.

Antragsberechtigte:

Spitzenverbände, die Organisationen der Zivilgesellschaft bzw. lokale oder regionale Behörden auf europäischer Ebene vertreten; europäische Netzwerke; gemeinnützige Einrichtungen, deren Arbeit europaweite Auswirkungen hat; Institutionen der Zivilgesellschaft zur europäischen Erinnerung sowie Plattformen für gesamteuropäische Organisationen


Einreichfrist:
Es gibt eine Einreichfrist pro Jahr. Eine aktuelle Übersicht der Termine finden Sie in unserem Kalender.


Teilnahmebedingungen:

  • Es muss sich um eine nicht gewinnorientierte und unabhängige Einrichtung mit Rechtstatus und Rechtspersönlichkeit handeln.
  • Sie muss im Bereich einer aktiven europäischen Bürgerschaft tätig sein, was eindeutig aus ihrer Satzung  bzw. den schriftlich formulierten Zielen der Einrichtung hervorgehen muss.
  • Sie muss die Mehrheit ihrer Tätigkeiten in am Programm beteiligten Ländern durchführen.

Für einen einjährigen Zuschuss muss die Organisation (am 15. Oktober 2012) seit mehr als einem Jahr ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben. Darüber hinaus müssen die genannten Einrichtungen auch folgende geographische Abdeckung haben:

  • Eine zentrale europäische Organisation oder ein europäisches Netzwerk muss Mitglieder in mindestens acht (8) förderfähigen Ländern haben.
  • Gemeinnützige Einrichtungen, deren Arbeit europaweite Auswirkungen hat, müssen in mindestens acht (8) förderfähigen Ländern aktiv sein.

Für einen mehrjährigen Zuschuss müssen die Einrichtungen seit vier Jahren (Stichtag 15.Oktober 2012) in einem der am Programm teilnehmenden Länder rechtmäßig niedergelassen sein. Darüber hinaus müssen die genannten Einrichtungen auch folgende geographische Abdeckung haben:

  • Eine zentrale europäische Organisation oder ein europäisches Netzwerk muss Mitglieder in mindestens zwölf (12) förderfähigen Ländern haben.
  • Gemeinnützige Einrichtungen, deren Arbeit europaweite Auswirkungen hat, müssen in mindestens zwölf (12) förderfähigen Ländern aktiv sein.
  • Eine Plattform europäischer Organisationen muss mindestens sechs (6)Spitzenverbände als Mitglieder haben und über diese eine Vertretung in den 27 Mitgliedstaaten gewährleisten.


Finanzierung:

  • Finanzierung auf der Grundlage von Pauschalsätzen oder auf der Basis eines Budgets.
  • Der Höchstzuschuss für ein Projekt beträgt 100.000 Euro


Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Kriterien finden Sie im Programmleitfaden (S. 56-66).