• Internetseite der Europäischen Kommission zu den EU-Bürgerrechten





Bürgerrechte in Europa

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1993 die Unionsbürgerschaft eingeführt. Neben der jeweiligen Staatsbürgerschaft haben alle Bürger/innen eine EU-Mitgliedstaates automatisch die Unionsbürgerschaft inne und genießen damit u.a. folgende Bürgerrechte:

  • das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der EU frei zu bewegen und aufzuhalten;
  • das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen im Wohnort;
  • das Recht auf Schutz durch konsularische und diplomatische Behörden eines jeden EU-Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines Drittlandes;
  • das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten und sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden;
  • das Recht, sich in einer der 24 EU-Amtssprachen an die Organe und beratenden Einrichtungen der Union zu wenden und eine Antwort in der selben Sprache zu erhalten.

Mit dem Vertrag von Lissabon 2009 wurden die Unionsbürgerrechte gestärkt und um weitere ergänzt. Dort sind sie im zweiten Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Kapitel Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft sowie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die am 1.12.2009, gemeinsam mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, rechtsgültig wurde, in den Artikeln 39 bis 46 festgeschrieben.

Obwohl die Menschen in der Europäischen Union im Alltag häufig von den Bürgerrechten profitieren, z.B. dadurch, dass sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten oder ohne Grenzkontrollen in die europäischen Nachbarstaaten reisen können, sind sie sich ihrer Rechte oftmals nicht bewusst. Eine Eurostat-Umfrage im Jahr 2010 zeigte, dass zwei Drittel der Unionsbürger/innen sich »nicht gut« oder »überhaupt nicht« über ihre Rechte informiert fühlten. Und auch die Europäische Kommission kam 2010 in ihrem ersten Bericht über die Unionbürgerschaft zu dem Schluss, dass die EU-Bürger/innen nicht ausreichend über ihre Rechte informiert sind und sie daher nicht voll ausüben können. Sie schlug 25 Maßnahmen vor, die zur Verbesserung der Wahrnehmung der EU-Bürgerrechte führen sollten. Im Mai 2013 veröffentlichte sie den zweiten Bericht zur Unionsbürgerschaft mit zwölf weiteren Maßnahmen, die den EU-Bürger/innen helfen sollen, besser von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Der zweite Bericht basiert auf den Ergebnissen öffentlicher Konsultationen sowie Eurobarometerumfragen und greift Anregungen aus den EU-Bürgerdialogen auf, die im Rahmen des Europäischen Jahres 2013 europaweit stattfinden.

Das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 soll dazu beitragen, die Menschen in der Europäischen Union mit Informations-, Bildungs-, und Sensibilisierungskampagnen über ihre Rechte als Unionsbürger/innen aufzuklären. Sie sollen erfahren, wie sie von diesen Rechten Gebrauch machen können, und über die Unionsbürgerschaft diskutieren.