Unionsbürgerrechte in Europa

Die Bürger/innen der Mitgliedstaaten der EU genießen im Rahmen ihrer Unionsbürgerschaft eine Reihe von Rechten, die sie kennen sollten.

Weitere Informationen


Partizipation in Europa

Für die Wahrnehmung von europäischen Bürgerrechten und die politische Partizipation auf europäischer Ebene gibt es mehrere Instrumente.

Weitere Informationen


Ehrenamtliches Engagement in Europa

Aus einer Studie zur Freiwilligentätigkeit in der EU, hrsg. von der GD Bildung und Kultur und der EACEA im Februar 2010, geht hervor. dass sich über 20% der Europäer über 15 Jahre ehrenamtlich engagieren.

Weitere Informationen


Europäische Öffentlichkeit

Die mediale Öffentlichkeit in Europa setzt sich aus nationalen Teilöffentlichkeiten zusammen. Die Herausbildung einer gemeinsamen europäischen Öffentlichkeit ist für die Umsetzung der im EU-Vertrag verankerten Unionsbürgerschaft aber wichtig. Inzwischen gibt es in der europäischen Medienlandschaft viele Ansätze, die Teilöffentlichkeiten zu verbinden.

Weitere Informationen


Projekte der Zivilgesellschaft

Gefördert werden transnationale Kooperationsprojekte von Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, die zur Reflexion über die Europäische Union, ihrer Grundwerte, ihrer Zukunft anregen oder zur Debatte über aktuelle europäische Herausforderungen beitragen.

Antragsberechtigte:

Vereine und Verbände, Netzwerke, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, religiöse Organisationen etc. mit Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Länder.

Lokale und regionale Verwaltungen können als Partner in das Projekt involviert werden.

Teilnahmeberechtigte Länder sind:

  • die 28 EU-Mitgliedstaaten
  • Albanien
  • ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo

Einreichfrist:

Es gibt eine Einreichfrist pro Jahr. Die aktuellen Fristen finden Sie in unserem Kalender.

Teilnahmebedingungen:

  • mindestens drei Partner aus unterschiedlichen förderfähigen Ländern, davon mind. zwei mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat
  • Die Projekte sollen unterschiedliche Arten von Organisationen und verschiedene Bevölkerungsgruppen einbeziehen.
  • Die Einbeziehung von Teilnehmer/innen des Europäischen Freiwilligenkorps wird begrüßt.
  • Förderzeitraum max. 18 Monate

Finanzierung:

  • Fördersumme max. 150.000 Euro
  • auf der Basis von Pauschalsätzen

Hier finden Sie eine Übersicht der Pauschalsätze, aus der hervorgeht, in welcher Höhe Sie eine Förderung für Ihr Vorhaben beantragen können.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie im Programmleitfaden und unter FAQs.

Schwerpunktthemen: 

Für die Jahre 2018 bis 2020 wurden mehrjährige Schwerpunktthemen festgelegt, deren Berücksichtigung zusätzliche Punkte in der Bewertung des Zuschussantrages bringen kann, jedoch nicht obligatorisch ist:

  • Debatte über die Zukunft Europas und Überwindung der Euroskepsis
  • Förderung der Solidarität als Grundprinzip
  • Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses sowie Bekämpfung der Stigmatisierung von Migranten und Minderheiten

Die Schwerpunktthemen werden im Arbeitsprogramm 2020 erläutert. Den entsprechenden Auszug hat die EACEA auf ihrer Internetseite eingestellt.

Projektbeispiele:

Beispiele von zivilgesellschaftlichen Projekten, die aus dem Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« gefördert wurden:

  • Rubrik Auswahlergebnisse
  • Flyer der KS EfBB zu Förderbereich 2.3 »Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung« des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« (2016)
  • Broschüre Aktive europäische Zivilgesellschaft in Deutschland, hrsg. v. der KS EfBB in Kooperation mit dem BBE (2011) zu geförderten Projekten der Aktion 2, Maßnahme 3 (Projektkostenzuschüsse für Vereine und Verbände) des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger 2007-2013«.