Programmleitfaden informiert über Wesentliches

Der Programmleitfaden ist das zentrale Dokument, in dem die Ziele, die Teilnahmevoraussetzungen, die Gewährungskriterien sowie die Fördermodalitäten aller Förderbereiche des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« erläutert werden. Er kann über die Internetseite der EACEA heruntergeladen werden.


Häufige Fragen zum Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger«

Ausführliche Informationen zum Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« finden Sie im Programmleitfaden. Bei Unklarheiten oder offenen Fragen rufen Sie uns gerne an (0228/201 67 -21 oder -32 ) oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@kontaktstelle-efbb.de.

Was fördert das Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger«?

Das Programm fördert in vielfältiger Weise Kommunen, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit ihren Aktivitäten dazu beitragen, den Bürger/innen die Europäische Union näherzubringen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Weitere Informationen

Welche Länder nehmen am Programm teil?

Gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen sowie regionale und lokale Behörden mit eigenem Rechtsstatus aus folgenden Ländern können im Rahmen des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« einen Antrag stellen bzw. an Projekten teilnehmen:

  • 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Albanien
  • ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
  • Serbien
  • Montenegro
  • Bosnien und Herzegowina
  • der Kosovo

Weitere Länder können an dem Programm teilnehmen, sofern sie gesonderte Assoziierungsabkommen zum Programm mit der Europäischen Kommission vereinbart haben. Dazu gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. Derzeit hat keines der vier Länder Interesse an einer Teilnahme bekundet.

Sind Teilnehmer/innen aus Drittländern / Nicht-EU-Ländern förderfähig?

Förderfähig sind nur Personen aus den am Programm teilnehmenden Ländern (s.o). Personen aus Drittländern/ Nicht-EU-Ländern können an Ihrem Vorhaben teilnehmen, müssen jedoch anderweitig finanziert werden. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Der Antragsteller und seine Partner müssen eine eigene Rechtsform haben, je nach Aktion oder Fördermaßnahme, in welcher der Antrag auf Förderung gestellt werden soll, entweder als Körperschaften des öffentlichen Rechtes oder als gemeinnützige Organisationen der Zivilgesellschaft. Zu den Organisationen der Zivilgesellschaft gehören im Verständnis der EU Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, Schulen und Universitäten, Organisationen aus dem Bereich der Freiwilligentätigkeit und des Amateursports u.a.

Einzelpersonen können keine Anträge stellen.

Können Kommunen nur mit ihren offiziellen Partnerstädten Projekte durchführen?

Die EU sieht verbriefte Städtepartnerschaften als wichtige Säule der internationalen Zusammenarbeit von Kommunen an. Dennoch müssen die Projektpartner nicht notwendigerweise eine Partnerschaftsvereinbarung vorweisen können. Die EU fördert formal verschwisterte Kommunen genauso wie Kooperationen, die historische, wirtschaftliche, touristische oder andere Hintergründe haben.

Sind Landkreise im Rahmen von Bürgerbegegnungen (Förderbereich 2.1) antragsberechtigt?

Nein, Landkreise können keine Förderung von Bürgerbegegnungen beantragen. 

Können zeitgleich Förderanträge für das gleiche Projekt im Programm EfBB und einem anderen EU-Förderprogramm eingereicht werden?

Ja, Sie können parallel mehrere Anträge für das gleiche Projekt bei der EU einreichen. Sie müssen aber darauf achten, dass es nicht zu einer Doppelfinanzierung kommt. Wenn Sie also eine Bewilligung für eines der Programme erhalten, sind Sie verpflichtet, weitere evtl. bewilligte Zuschüsse abzulehnen.  

Werden Reisekosten der Teilnehmer/innen extra bezuschusst?

Nein, die Reisekostenzuschüsse für Bürgerbegegnungen werden nicht extra berechnet. Die Projektpartner entscheiden über die Verwendung des Förderbetrags der EU und ob ein Reisekostenzuschuss aus diesem Betrag an die Gäste ausgezahlt wird.

Können parallel Anträge in Förderbereich 2.1 und 2.2 gestellt werden?

Ja, Kommunen können parallel Anträge für eine Bürgerbegegnung und ein Projekt zur thematischen Netzwerkbildung zwischen Partnerstädten einreichen, wenn es sich um zwei unterschiedliche, klar voneinander getrennte Vorhaben handelt. 

nach oben

Vom Projektantrag bis zur Auszahlung des Förderbetrags: Wie läuft das?

  • Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen ...

... ist im Falle des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« der Programmleitfaden. Hier finden Sie alle Antragsfristen und wichtige Informationen, die Sie zur Beantragung eines Zuschusses benötigen.
Das Antragsformular ist spätestens sechs Wochen vor der Antragsfrist auf der Internetseite der EACEA abrufbar (siehe Anträge stellen). Für Betriebskostenzuschüsse werden jedoch gesonderte Aufrufe veröffentlicht.

  • Projektauswahl:

Nach der Einreichung der Antragsunterlagen beginnt der Auswahlprozess, der 12 - 16 Wochen dauert. Die Auswahlergebnisse werden spätestens im vierten Monat nach Ablauf der Einreichfrist bekanntgegeben. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie hier.

  • Durchführung des Projekts:

Wird Ihr Projekt bewilligt, haben Sie je nach Aktion und Maßnahme 18 oder 24 Monate Zeit, um Ihr Projekt vorzubereiten, umzusetzen und abzuschließen.

  • Abschlussbericht:

Spätestens acht Wochen nach Beendigung des Projekts müssen Sie einen Abschlussbericht bei der EACEA eingereicht haben. Die Vorlage für den Bericht finden Sie im Teilnehmerportal, in dem Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden. Über die Rubrik »My Area« und die Auswahl von »My Project(s)« gelangen Sie zu Ihren/m aktuellen/m Projekt/en. Über das Feld »MP« (Manage Projects) können Sie die Vorlage für den Abschlussbericht aufrufen und bearbeiten.

  • Überprüfung des Berichts durch die EACEA und Auszahlung:

Die EACEA hat sich selbst eine Frist von 45 Tagen gesetzt, um den Bericht zu prüfen. Sollten keine Rückfragen auftreten oder Unklarheiten bestehen, wird dem Projektträger nach Ablauf dieser Frist die gesamte oder anteilige Fördersumme ausgezahlt.

Projektzyklus (am Beispiel eines Projekts im Förderbereich 2.2)

Das Europäische Solidaritätskorps

Das Europäische Solidaritätskorps (ESC) ist eine Initiative der Europäischen Union, die im Dezember 2016 startete. Es schafft Möglichkeiten für junge Menschen (18–30 Jahre), über einen Zeitraum von 2 bis 12 Monaten an Freiwilligenprojekten oder Beschäftigungsprojekten in ihrem eigenen Land oder im Ausland teilzunehmen, die Gemeinschaften und Menschen in ganz Europa zugutekommen.

Sobald Fördermittel aus dem EU-Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« genehmigt sind, können Projektträger, die im Antragformular angegeben haben, Freiwillige engagieren zu wollen, in der Datenbank des ESC nach geeigneten Kandidaten suchen und diese dann kontaktieren. Dies betrifft ausschließlich Projektträger in den Förderbereichen 1 (Geschichtsbewusstsein) und 2.3 (Zivilgesellschaftliche Projekte). Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Projektträger mit den Grundsätzen des ESC in Einklang stehen. Des Weiteren muss der Charta des Europäischen Solidaritätskorps beigetreten werden. Alle Projektträger werden Prüfungen unterzogen, bevor sie zur Durchführung von Projekten für das ESC akkreditiert und zur Konsultation der Teilnehmerdatenbank autorisiert werden.

Die Teilnahme am ESC ist nicht verpflichtend. Bei qualitativ gleichwertigen Projekten wird allerdings der Projektträger, der Freiwillige des ESC engagieren will, bevorzugt. Zusätzliche Finanzmittel werden nicht bereitgestellt.

Weitere generelle Informationen zum ESC

Häuftig gestellte Fragen


Häufige Fragen zur Projektkonzeption

Wie groß ist der Anteil, den der Projektträger finanzieren muss?

Die Förderungen der Union entsprechen dem Grundsatz der Kofinanzierung. Sie ergänzen den finanziellen Eigenbetrag des Antragstellers und/oder die nationalen, regionalen und lokalen Finanzhilfen, die anderweitig gewährt werden. Der Anteil dieser Eigen- oder Drittmittel muss im Antrag jedoch nicht ausgewiesen werden. Der Zuschuss im Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« wird auf der Grundlage von Pauschalsätzen berechnet. Der Pauschalen wurden so bemessen, dass ein gutes europäisches Kooperationsprojekt nicht vollständig aus dem EU-Zuschuss finanziert werden kann.

Sind Online-Seminare förderfähig?

Webinare und Konferenzen, die über Online-Tools abgehalten werden, können als Projektaktivitäten anerkannt werden. Die Zuschussberechnung erfolgt, wie auch bei allen anderen Aktivitäten, über die gültigen Pauschalsätze, die dem Programmleitfaden zu entnehmen sind. Auch hier berechnen sich die Pauschalen anhand der Anzahl der (erwarteten) Teilnehmer/innen und der beteiligten Länder. Es empfiehlt sich, einen Mix aus verschiedenen Veranstaltungsformaten in den Antrag aufzunehmen. 

Was ist mit der »europäischen Dimension« eines Projektes gemeint?

Die Europäische Union fördert nur Vorhaben, die einen eindeutig erkennbaren europäischen Mehrwert erbringen. Dies gilt für alle EU-Programme, also wird auch bei der Prüfung Ihres Antrags gefragt, welchen zusätzlichen Nutzen Ihr Projekt für die EU leistet. Dieser entsteht durch europäische Themen, die Sie behandeln, und durch die internationale Kooperation zwischen Ihnen und Ihren Partnern.

Weitere Erläuterungen zur »Europäischen Dimension« finden Sie hier.


Häufige Fragen zum Auswahlverfahren

Nach welchen Kriterien werden eingereichte Anträge bewertet?

Eingereichte Projektanträge werden anhand von vier Arten von Kriterien bewertet: Förder-, Ausschluss-, Auswahl- und Vergabekriterien. Sie werden im Einzelnen im Programmleitfaden auf den Seiten 13 bis 18 beschrieben:

Förderkriterien

Die EACEA überprüft die Art des Antragstelles sowie der Partner, die Anzahl der Partner, den vorgesehenen Förderzeitraum, die geplante Projektdauer etc.

Ausschlusskriterien

Bestimmte Situationen können zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen. Zum Beispiel, wenn sich der Antragstellende in einem Konkurs- oder Strafverfahren befindet oder im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlungen begangen hat.

Auswahlkriterien

Antragstellende müssen über stabile und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, um ihre Tätigkeit während der gesamten Projektlaufzeit aufrechtzuerhalten (finanzielle Leistungsfähigkeit). Außerdem müssen sie die zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Kompetenz und Motivation nachweisen (operative Leistungsfähigkeit).

Vergabekriterien

Erfüllt ein Projektvorschlag die obengenannten Förder- und Auswahlkriterien gilt er als förderfähig. Die Qualität eines förderfähigen Antrags bewerten externe Evaluatoren anhand der folgenden Vergabekriterien (Gewährungskriterien):
•    Übereinstimmung mit den Zielen des Programms und des Programmbereichs (30% der Gesamtbewertung)
•    Qualität des Arbeitsplans für das Projekt (35% der Gesamtbewertung)
•    Verbreitung (15% der Gesamtbewertung)
•    Wirkung und Bürgerbeteiligung (20% der Gesamtbewertung)

Den förderfähigen Projektvorschlägen mit den höchsten Punktezahlen wird ein Zuschuss gewährt.
Neben den genannten Kriterien hat die Europäische Union für das Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« eine Reihe von Merkmalen festgelegt. Vorhaben, die diese Merkmale aufweisen, haben eine höhere Chance auf EU-Förderung.

Wann erfahre ich die Auswahlergebnisse?

Die Antragsteller werden in der Regel im Laufe des vierten Monats nach Ablauf der Antragsfrist über das Auswahlergebnis informiert. Die Listen mit dem ausgewählten Projekten werden zunächst auf der Internetseite der EACEA veröffentlicht. Danach erhalten erfolgreiche Antragsteller per Post eine Zuschussentscheidung. Antragsteller, deren Anträge nicht ausgewählt wurden, werden schriftlich mit einer kurzen Begründung über die Ablehnung in Kenntnis gesetzt.


Häufige Fragen zur Projektdurchführung

Wie kann ich meine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen?

Generell wird die finanzielle Leistungsfähigkeit mit der ehrenwörtlichen Erklärung, in der man unterschreibt, dass man über stabile und ausreichende Finanzierungsquellen verfügt, abgegeben. Wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit vorliegt, kann auf Projekte zum europäischen Geschichtsbewusstsein, bei Städtevernetzungen und bei Projekten der Zivilgesellschaft eine Vorauszahlung in Höhe von zurzeit 45 Prozent der bewilligten Gesamtsumme ausgezahlt werden. Bei Finanzhilfen über 60.000 Euro kann die EACEA zur Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit weitere Unterlagen, wie offizielle Abschlüsse (einschließlich Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung) des vergangenen Geschäftsjahres zum Nachweis anfordern. Erst bei Vorliegen eines solchen Nachweises wird eine Vorauszahlung ausgezahlt. Wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht eindeutig dargelegt werden kann, kann die EACEA vor Auszahlung einer Vorauszahlung eine Bankgarantie in Höhe der Vorauszahlung verlangen. Die Bank müsste also bestätigen, dass sie bei Nichterfüllung des Projektes für die bereits gezahlten Gelder aufkommt und diese an die EACEA zurückzahlt. Eine solche Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft aller beteiligten Partner geleistet werden. D.h., dass alle Partner bestätigen müssen, für die entstandenen Kosten aufzukommen und im Falle einer Rückforderung des Geldes den gesamten Betrag an die EACEA zurückzuerstatten. Wenn keine dieser Optionen für das Partnerkonsortium in Frage kommt, kann das Projekt in der Regel ohne Zahlung einer Vorauszahlung durchgeführt werden. Der bewilligte Zuschuss würde dann erst nach erfolgreichem Abschluss des Projektes ausgezahlt.

Wo finde ich das Programmlogo?

Das Logo (mit Text) finden Sie auf der Internetseite der EACEA in 24 EU-Amtssprachen, wenn Sie auf »Europe for Citizens« klicken.

Sie sind verpflichtet in jeder Veröffentlichung oder in Verbindung mit Maßnahmen, für die die Finanzhilfe verwendet wird, auf den Beitrag der Europäischen Union hinzuweisen. Hierfür sollten Sie folgende Formulierung verwenden: »Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.«

Muss ich die EACEA über Änderungen im Projektablauf informieren?

Alle Änderungen in der Projektplanung sollten Sie der EACEA schriftlich (per E-Mail) mitteilen, z.B. zeitliche Verschiebungen. In der Regel stellen diese Änderungen kein Problem dar. Bei Veränderungen, die Auswirkungen auf das Budget oder die Qualität des Projektes haben können, wie z.B. weniger Teilnehmer/innen als ursprünglich angegeben oder die Änderung im Konzept einer Ihrer Veranstaltungen, müssen Sie auf jeden Fall eine Genehmigung der EACEA einholen, denn möglicherweise stellt dies den Zuschuss in Frage. Es gibt verschiedene Kontaktadressen für die einzelnen Förderbereiche:

Förderbereich 1: Europ. Geschichtsbewusstsein: eacea-c1-remembrance@ec.europa.eu
Förderbereich 2: Bürgerbegegnungen/Vernetzungen: eacea-c1@ec.europa.eu
Förderbereich 2: Zivilgesellschaftliche Projekte: eacea-c1-civilsociety@ec.europa.eu
Betriebskostenzuschüsse (beide Maßnahmen): eacea-c1-operatinggrants@ec.europa.eu

Die EACEA darf Informationen zum Projekt nur an den LEAR weitergeben, bitte achten Sie also darauf, dass sich der von Ihnen benannte LEAR mit der EACEA in Verbindung setzt oder die für das Projekt benannte Kontaktperson (mit dem LEAR in cc). Bitte geben Sie bei jeder Korrespondenz Ihre Projektnummer an.

Ein Partner ist abgesprungen. Wie gehe ich vor?

Ebenso wie bei inhaltlichen Änderungen im Projektverlauf, müssen Sie Ihren Vertragspartner, die EACEA, direkt über das (mögliche) Ausscheiden eines Partners informieren und versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenden Sie sich bitte an die oben unter »Muss ich die EACEA über Änderungen im Projektverlauf informieren?« genannten Kontaktadressen und achten Sie auch hier darauf, dass sich der LEAR bzw. die Kontaktperson für das Projekt unter Angabe der Projektnummer mit der EACEA in Verbindung setzt.


 

Häufige Fragen zum Abschlussbericht

Alle notwendige Informationen zu dem Abschlussbericht finden Sie in folgenden Dokumenten: eReport Submission User Guide und Frequently Asked Questions on Final Reports/Online Events.

Was ist ein Audit?

Bis zu drei bzw. fünf Jahre nach Abschluss eines Projekts kann es zu einer Überprüfung des Projektmanagements durch einen externen Prüfer kommen. Dieser wird von der EACEA damit beauftragt zu kontrollieren, ob alle Anforderungen und Richtlinien der Projektförderung erfüllt wurden. Die EACEA hat einen Leitfaden für Projektträger erstellt, der die Grundlagen eines guten Finanzmanagements erläutert und dazu beitragen soll, Fehler zu vermeiden, die zu einer Reduzierung des Zuschusses führen können.

Weitere Informationen