• 2. Bericht der Europäischen Kommission über die Unionsbürgerschaft, veröffentlicht am 08.05.2013.




  • Eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über die Rechte von EU-Bürger/innen ist das mehrsprachige Web-Portal Ihr Europa.




  • Bericht der Europäischen Kommission über die Unionsbürgerschaft, veröffentlicht am 27.10.2010.

Das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013

Im Mittelpunkt des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger 2013 standen die Rechte, die alle EU-Bürger aufgrund ihrer »Unionsbürgerschaft« genießen:

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1993 das Konzept der »Unionsbürgerschaft« eingeführt: Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten erhielten neben ihrer nationalen auch die europäische Staatsbürgerschaft und somit eine Reihe von Rechten. Hierzu zählen:

  • das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der EU frei zu bewegen und aufzuhalten;
  • das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen im Wohnort;
  • das Recht auf Schutz durch konsularische und diplomatische Behörden eines jeden EU-Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines Drittlandes;
  • das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten und sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden
  • sowie das Recht, sich in einer der 23 EU-Amtssprachen an die Organe und beratenden Einrichtungen der Union zu wenden und eine Antwort in der selben Sprache zu erhalten.

In den Verträgen von Amsterdam 1999 und dem Vertrag von Lissabon 2009 wurden diese bestehenden Rechte gestärkt und um weitere ergänzt, z.B. die Europäische Bürgerinitiative.

Im Jahr 2010 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht über die Unionsbürgerschaft, in dem sie zu dem Schluss kam, dass die EU-Bürgerinnen und -Bürger nicht ausreichend über ihre Rechte informiert sind und sie daher nicht voll ausüben können. Auch wenn die Menschen in der EU heute schon von vielen Vorteilen im Rahmen der Mitgliedschaft in der Europäischen Union profitieren, z.B. innerhalb Europas ohne Grenzkontollen zu reisen oder im europäischen Ausland zu arbeiten, sind sie sich aller Rechte oftmals nicht bewusst.

Das Europäische Parlament forderte die Europäische Kommission daher auf, das Jahr 2013, in dem sich die Einführung der »Unionsbürgerschaft« zum zwanzigsten Male jährt, offiziell zum »Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger« auszurufen, um mit Informations-, Bildungs-, und Sensibilisierungskampagnen über die Rechte aufzuklären. Die Unionsbürger/innen sollten erfahren, wie sie von diesen Rechten Gebrauch machen können und über die Unionsbürgerschaft diskutieren.

Das »Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013« sollte dazu beitragen, die Unionsbürger/innen über ihr EU-Wahlrecht zu informieren und die Wähler/innen zu mobilisieren.

Um mit der Kommission im Rahmen des Europäischen Jahres zusammenzuarbeiten, hat sich eigens ein EU-weites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen gebildet. Dieses Bündnis, die European Year of Citizens 2013 Alliance  EYCA, ist ein wichtiger strategischer Partner, der die Zivilgesellschaft vertritt. Deutsche Partner sind das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement sowie die Europäische Bewegung Deutschlands. Das Netzwerk hat ein Manifest verabschiedet, in dem die Mitglieder betonen, wie wichtig und dringlich es ist, Fragen von Partizipation und demokratischer Mitwirkung der europäischen Bürgerschaft in diesem Jahr aufzugreifen.

Für die Umsetzung des Europäischen Jahres 2013 standen europaweit ca. 1 Million Euro zur Verfügung. Diese Mittel waren für die Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen der EU vorgesehen.