Die durch die Europäische Kommission in Auftrag gegebene Studie Participatory Citizenship in the European Union erfasst und analysiert Theorie, Politik und Praktiken des Engagements und der Teilhabe von Bürger/innen in der EU. Auf Grundlage ihrer Analyse gibt das internationale Forschungsteam konkrete Empfehlen für die Politik im Hinblick auf die partizipatorische Bürgerschaft in der EU (Mai 2012).


Unter dem Titel Europa gelingt nur mit den Bürgerinnen und Bürgern nimmt der ehemalige Europaabgeordnete Gerald Häfner Stellung zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI). Er war von 2009 bis 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments und als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die EBI maßgeblich an ihrer Ausgestaltung beteiligt. Das Gespräch mit Gerald Häfner veröffentlichte die Stiftung Mitarbeit im eNewsletter Wegweiser Bürgergesellschaft 17/2012 vom 14.09.2012.


Die Studie »Partizipation von Jugendlichen in Deutschland und Finnland« liefert eine Übersicht der zahlreichen Partizipationsmöglichkeiten und Faktoren, die für eine erfolgreiche Beteiligung von Jugendlichen vorhanden sein müssen. Sie ist das Ergebnis eines Projektes vom finnischen Unterrichtsministerium und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen (Mai 2010).


Dirk Jarré, Vize-Präsident der Plattform europäischer NGOs des Sozialbereichs, setzt sich in seinem Aufsatz Partizipative Elemente im Lissabon-Vertrag mit neuen Impulsen für den zivilen Dialog und für bürgergesellschaftliche Teilhabe in Europa durch das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages auseinander. Erschienen im Magazin WISO 4/2010.


Der sechste Band des Readers Partizipation junger Menschen, den die Agentur Jugend für Europa 2009 herausgegeben hat, stellt Partizipationsansätze und Beteiligungsstrukturen im europäischen Kontext dar. So ergänzt er die Debatte über die Partizipation junger Menschen um die europäische Dimension.

Partizipation

Eine »aktive europäische Bürgerschaft« in Europa zu fördern, heißt zum einen allgemein die Teilhabe von Menschen am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben zu unterstützen und zum anderen konkret die aktive Mitwirkung der Unionsbürger/innen und der organisierten Zivilgesellschaft an Entscheidungsprozessen in Europa zu ermöglichen. In der Europäischen Union ist die Partizipation an politischen Entscheidungsfindungen auf unterschiedliche Weise möglich: 

Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten

Bürger/innen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union haben das Recht, sich über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der EU beim Europäischen Ombudsmann zu beschweren. Dieser geht diesen Beschwerden nach und bemüht sich um Behebung des Problems.Der Bürgerbeauftragte ist vollkommen unabhängig und unparteiisch.

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Petitionsrecht beim Europäischen Parlament

Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 227) hat jede/r Unionsbürger/innen das Recht, Petitionen an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes zu richten. Dieses Recht gilt sowohl für Einzelpersonen, als auch für Organisationen der Zivilgesellschaft und für Unternehmen. Eine Petition kann individuelle Beschwerden, allgemeine Anliegen oder auch die Aufforderung an das Parlament, zu einem Thema von öffentlichem Interesse Stellung zu nehmen, beinhalten. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Petition einen Bezug zu den Aktivitäten der Europäischen Union haben muss. Zudem hat jeder, der sich mittels einer Petition an das Europäische Parlament wendet, das Recht auf eine Antwort in seiner Muttersprache.

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Abgeordnete des Europäischen Parlaments als direkte Ansprechpartner

751 Europaabgeordnete aus den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertreten die rund 500 Millionen europäischen Bürger/innen. 96 der Abgeordneten kommen aus Deutschland und sind direkte Ansprechpartner für die deutschen Bürger/innen, wenn es um das Thema Europa und die Europäische Union geht. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments befassen sich u.a. im Rahmen von Fachausschüssen mit der Umsetzung von EU-Förderprogrammen. Ansprechpartner sind also z.B. bei Rückmeldungen zum Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« entweder die Europaabgeordneten in ihrem jeweiligen Wahlkreis oder die deutschen Mitglieder im Kulturausschuss.

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Wahlen zum Europaparlament

Alle fünf Jahre finden in der Europäischen Union die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.  Die 754 Abgeordneten vertreten die 500 Millionen Bürger/innen der EU auf europäischer Ebene. Das Europäische Parlament fungiert für nahezu das gesamte EU-Recht als Mitgesetzgeber, gemeinsam mit dem Rat nimmt es die Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission an oder ändert sie ab. Das Europäische Parlament überwacht zudem die Arbeit der Europäischen Kommission und legt den Haushalt der Europäischen Union fest. Durch ihre Stimmabgabe bei den Europawahlen bestimmen die Bürger/innen der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments und können sich auch selbst zur Wahl stellen, (wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen) beeinflussen.

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Mitwirkung in europäischen Verbänden

Die aktive Mitwirkung in Parteien, Vereinen und Verbänden ist eine Möglichkeit, seine Interessen in die Politikgestaltung einzubringen. Lokale Vereine sind vielfach in Landes- und Bundesverbänden und schließlich in europäischen Dachverbänden organisiert. Einige europäische Verbände bieten zudem die Möglichkeit einer individuellen Mitgliedschaft. Es gibt eine Reihe von Vereinigungen, die sich den Themen Bürgerengagement und Partizipation widmen. Einen ersten Überblick bietet die Internetseite der European Year of Citizens Alliance (EYCA), die anlässlich des Europäischen Jahres der Unionsbürgerschaft 2013 gegründet wurde.

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Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft

Im Rahmen des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« organisiert die Europäische Kommission - wie in anderen EU-Programmen auch -  einen so genannten Strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaft. Vereine, Verbände und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, insbesondere diejenigen, die einen Betriebskostenzuschuss aus dem Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« erhalten (haben), werden regelmäßig zum Austausch über die Umsetzung des Programms sowie weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit Partizpation und Unionsbürgerschaft eingeladen. Eine Liste aller teilnehmenden Organisationen sowie Veranstaltungsprogramme und -protokolle können auf der Internetseite der Europäischen Kommission eingesehen werden.

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Teilnahme an Konsultationen der Europäischen Kommission

Zu vielen europäischen Themenfeldern führt die Europäischen Kommission öffentliche Befragungen durch: Einzelpersonen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Vertreter/innen kommunaler und regionaler Gebietskörperschaften sowie Vertreter/innen von Unternehmen können innerhalb von zwölf Wochen, nachdem eine öffentliche Konsultation startet, eine Stellungnahme abgeben. Auf der Internetseite »Ihre Stimme in Europa« bietet die Europäische Kommission Zugang zu laufenden, aber auch bereits abgeschlossenen Befragungen und auch zu einer Vielzahl von laufenden Diskussionen in deren Rahmen sich Bürger/innen der EU aktiv einbringen können. Von Dezember 2010 bis Januar 2011 führte die Europäische Kommission eine öffentliche Befragung zum neuen Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« nach 2014ff. durch, an der sich auch die KS EfBB beteiligte.

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Die Europäische Bürgerinitiative

Seit dem 01.04.2012 besteht nach Art. 11 EUV die Europäische Bürgerinitiative (EBI), die es den Unionsbürger/innen ermöglicht, die Europäische Kommission aufzufordern, ein bestimmtes Thema auf die europäische politische Agenda zu setzen. Um eine EBI zu starten, muss ein Bürgerausschuss gebildet werden, der für die Organisation der Initiative verantwortlich ist. Nach einer erfolgreichen Registrierung der EBI bei der Europäischen Kommission haben die Verantwortlichen zwölf Monate Zeit Unterstützungsbekundungen für ihr Anliegen zu sammeln – digital oder auf Papier. Mindestens eine Million Unterschriften von EU-Bürger/innen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten sind hierfür erforderlich. Wenn diese bei der Europäischen Kommission eingereicht werden, muss sich die EU innerhalb von drei Monaten mit dem Thema der EBI befassen. Die Europäische Kommission muss dann formell auf die EBI antworten, ein Gesetzgebungsverfahren muss sie aber nicht zwingend einleiten.

Im März 2015 wurde durch politische Organisationen wie Democracy International eine Reform der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gefordert. Ziel dieser Reformvorschläge ist es, die EBI als zentrales Element der partizipativen Demokratie in der Union anwendungsfreundlicher zu gestalten und weiter zu verbreiten. Am 28. Oktober hat das Europäische Parlament dazu eine Entschließung formuliert, in der sie viele dieser Forderungen aufnimmt. Zukünftig sollten die Initiatoren der EBI den Beginn der 12-monatigen Frist zur Einholung von Unterschriften selbst festlegen können. Bisher ist dieser an die Registrierung bei der Europäischen Kommission gekoppelt. Um die Organisatoren einer EBI finanziell zu entlasten, soll die Übersetzung von Texten zu aktuellen EBI in alle EU-Amtssprachen durch den Europäischen Wirtschaftsausschuss getätigt werden. Davon erhoffen sich die Initiatoren zudem einen höheren Verbreitungsgrad der entsprechenden EBI. Diese und andere Reformvorschläge müssen nun von der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union bewilligt werden (voraussichtlich Mitte 2016).

In unserem Newsletter 5/2013 haben wir der Europäischen Bürgerinitiative einen Themenschwerpunkt gewidmet.

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