
Unionsbürgerrechte in Europa
Die Bürger/innen der Mitgliedstaaten der EU genießen im Rahmen ihrer Unionsbürgerschaft eine Reihe von Rechten, die sie kennen sollten.
Partizipation in Europa
Für die Wahrnehmung von europäischen Bürgerrechten und die politische Partizipation auf europäischer Ebene gibt es mehrere Instrumente.
Ehrenamtliches Engagement in Europa
Aus einer Studie zur Freiwilligentätigkeit in der EU, hrsg. von der GD Bildung und Kultur und der EACEA im Februar 2010, geht hervor. dass sich über 20% der Europäer über 15 Jahre ehrenamtlich engagieren.
Europäische Öffentlichkeit
Die mediale Öffentlichkeit in Europa setzt sich aus nationalen Teilöffentlichkeiten zusammen. Die Herausbildung einer gemeinsamen europäischen Öffentlichkeit ist für die Umsetzung der im EU-Vertrag verankerten Unionsbürgerschaft aber wichtig. Inzwischen gibt es in der europäischen Medienlandschaft viele Ansätze, die Teilöffentlichkeiten zu verbinden.

Strukturförderung - Demokratisches Engagement und Partizipation
Folgende Organisationen können einen mehrjährigen Zuschuss zu ihren laufenden Kosten beantragen, um ihre Aktivitäten auf europäischer Ebene sicherstellen zu können.
- Dachverbände, Netzwerke und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die zugunsten einer stärkeren Beteiligung der Bürger/innen auf EU-Ebene tätig sind.
- europäische Forschungseinrichtungen, die sich im Wesentlichen mit den Zielen und Schwerpunkten des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« befassen.
- Plattformen europaweiter Organisationen
Einreichfrist:
Die Zuschüsse für den Zeitraum 2018-2020 wurden Ende 2017 vergeben. Die nächste Einreichfrist für den Zeitraum 2021-2023 ist voraussichtlich Ende 2020.
Auswahlergebnisse:
Die EACEA hat auf ihrer Internetseite die Liste der Organisationen veröffentlicht, die im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2018 bis 2020 ausgewählt wurden. Alle Antragsteller, die sich um einen Zuschuss beworben haben, wurden von der EACEA schriftlich informiert.
Antragsverfahren:
Den Aufruf, den Leitfaden sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der EACEA.
Teilnahmebedingungen:
- Es muss sich um eine nicht gewinnorientierte und unabhängige Einrichtung mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit handeln.
- Sie muss im Bereich einer aktiven europäischen Bürgerschaft tätig sein, was eindeutig aus ihrer Satzung bzw. den schriftlich formulierten Zielen der Einrichtung hervorgehen muss.
- Sie muss die Mehrheit ihrer Tätigkeiten in am Programm beteiligten Ländern durchführen.
- Sie muss seit mindestens vier Jahren ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben.
Darüber hinaus müssen die genannten Einrichtungen auch folgende geographische Abdeckung haben:
- Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene müssen Mitglieder oder Tätigkeiten in mindestens 12 förderfähigen Ländern nachweisen können.
- Plattformen europäischer Organisationen müssen mindestens 20 Dachverbände als Mitgliederorganisationen haben und in allen Mitgliedstaaten präsent sein.
- Für europäische Forschungseinrichtungen, die sich mit politischen Themen befassen, gibt es keine Vorgabe hinsichtlich ihrer geografischen Reichweite.
Finanzierung:
- Finanzierung auf der Grundlage eines Budgets
- Der maximale Förderbetrag hängt von der Art der Organisation ab
- EU-Förderung bis zu 70% des eingereichten Budgets; bei Plattformen europaweiter Organisationen bis zu 90%.