Studie: Kommunen und Unionsbürgerschaft

Im Auftrag des Ausschusses der Regionen (AdR) hat das Centre for Strategy & Evaluation (CSES) 2012 eine Studie zur Rolle von lokalen und regionalen Behörden bei der Förderung von Unionsbürgerschaft und Bürgerrechten erstellt. Die Studie ist derzeit nur in Englisch verfügbar.

Weitere Informationen


Studie: Von Städtepartnerschaften zu Netzwerken

Die Akademie für nationale Beziehungen und Zusammenarbeit (AIBZ) hat 2010 eine Studie über die Qualität und Entwicklungsperspektiven von Städtepartnerschaften in NRW erstellt.

Zusammenfassung der Studie

Abschlussbericht der Studie (Juni 2010)


Musteranträge für Vernetzungsprojekte

Die EACEA hat Musteranträge für den Förderbereich 2.2 (Vernetzungsprojekte) zur vergangenen Antragsfrist am 1. September 2017 auf der Internetseite publiziert.

Vernetzung von Partnerstädten

Mit dieser Maßnahme unterstützt die Europäische Kommission Veranstaltungen, die zur Bildung von thematischen Netzwerken zwischen den Partnerstädten beitragen. Ziel ist es, eine langfristige Zusammenarbeit zwischen den Kommunen aufzubauen.

Antragsberechtigte:

Städte, Gemeinden, Kreise und regionale Behörden, Partnerschaftsvereine sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Auftrag von Kommunen handeln, mit Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Länder.

Teilnahmeberechtigte Länder sind:

  • die 28 EU-Mitgliedstaaten
  • Albanien
  • ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo

Einreichfristen:

Für die Unterstützung von thematischen Vernetzungsaktivitäten im Rahmen von Städtepartnerschaften gibt es zwei Einreichfristen im Jahr. Eine aktuelle Übersicht der Termine finden Sie in unserem Kalender.

Teilnahmebedingungen:

Im Rahmen des Projekts müssen:

  • mind. vier Veranstaltungen (Konferenzen, Workshops, Treffen o.Ä.) umgesetzt werden;
  • mind. vier Partner aus unterschiedlichen, teilnahmeberechtigten Ländern, davon mind. zwei mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, beteiligt sein.
  • Die Projekte sollen unterschiedliche Arten von Organisationen und verschiedene Bevölkerungsgruppen einbeziehen.
  • Förderzeitraum max. 24 Monate

Finanzierung:

  • Fördersumme max. 150.000 Euro
  • auf der Basis von Pauschalsätzen

Hier finden Sie eine Übersicht der Pauschalsätze, aus der hervorgeht, in welcher Höhe Sie eine Förderung für Ihr Vorhaben beantragen können.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zur Zuschussberechnung finden Sie im Programmleitfaden und unter FAQs.


Schwerpunktthemen: 

Für die Jahre 2018 bis 2020 wurden mehrjährige Schwerpunktthemen festgelegt, deren Berücksichtigung zusätzliche Punkte in der Bewertung des Zuschussantrages bringen kann, jedoch nicht obligatorisch ist:

  • Debatte über die Zukunft Europas und Überwindung der Euroskepsis
  • Förderung der Solidarität als Grundprinzip
  • Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses sowie Bekämpfung der Stigmatisierung von Migranten und Minderheiten

Die Schwerpunktthemen werden im Arbeitsprogramm 2020 erläutert. Den entsprechenden Auszug hat die EACEA auf ihrer Internetseite eingestellt.

Projektbeispiele:

Beispiele von Vernetzungsprojekten deutscher Antragsteller, die von der EU gefördert wurden:

  • Rubrik Auswahlergebnisse
  • Flyer der KS EfBB zu Förderbereich 2.1 und 2.2 »Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung« des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« (2016)
  • Broschüre Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa, hrsg. v. der KS EfBB und der Deutschen Sektion des RGRE (2012) zu geförderten Projekten der Aktion 1, Maßnahme 1.1 (Bürgerbegegnungen) und Maßnahme 1.2 (Vernetzungsprojekte) des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger 2007-2013«